Der Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Er ist in der Regel gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes vorgelegt werden.
Seit 2014 muss ein Energieausweis für alle Gebäude, die verkauft oder vermietet werden. Der Energieausweis muss vom Eigentümer des Gebäudes erstellt und dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden.
Der Energieausweis gibt Auskunft über den Energiebedarf des Gebäudes. Dabei wird zwischen dem Primärenergiebedarf und dem Endenergiebedarf unterschieden. Der Primärenergiebedarf gibt Auskunft darüber, wie viel Energie für die Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte benötigt wird. Der Endenergiebedarf gibt Auskunft darüber, wie viel Energie tatsächlich im Gebäude verbraucht wird.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis ist eine umfassende Untersuchung des Gebäudes, bei der Faktoren wie Wärmedämmung, Heizung, Lüftung und weitere Faktoren berücksichtigt werden. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten des Gebäudes der letzten drei Jahre.
Bei Nicht-Wohngebäuden kann zwischen den beiden Arten frei gewählt werden. Soll ein Verbrauchsausweis erstellt werden, müssen die Heizenergie- und Stromverbräuche der letzten 3 Jahre vorliegen.
Bei Wohngebäuden kann der Bedarfsausweis immer erstellt werden. Für einen Verbrauchsausweis werden, auch wie bei Nicht-Wohngebäuden, die Verbräuche der letzten drei Jahre benötigt. Darüber hinaus müssen aber auch die folgenden zwei Bedingungen erfüllt sein:
oder
Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unsere Preise:
Energieausweisart | Preis |
249 Euro | |
49 Euro | |
Nicht-Wohngebäude - Bedarfsausweis | auf Anfrage |
249 Euro |